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Die Teilnahme an Kursen, Ritten und sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Lehrgangsleiter übernehmen die Haftung für Unfälle während des Aufenthalts auf dem Hof-, Stall- und Reitgelände sowie in Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports nur insoweit, als hierfür Versicherungsschutz besteht durch Tierhalterhaftpflicht inkl. gewerblicher Verleih, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht. Für Minderjährige ist das Tragen eines geeigneten Helmes Pflicht, Erwachsenen wird es empfohlen. Zudem empfiehlt sich allen Kunden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

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